DE · de-DE · Aktualisiert am 23. September 2026 · 9 Min. Lesezeit

OASIS-Sperre aufheben: Ablauf, Fristen, Folgen

Eine OASIS-Sperre endet nie von selbst. Auch nach Ablauf der Mindestdauer bleibt sie bestehen, bis Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich die Aufhebung beantragen; zu früh gestellte Anträge sind unwirksam. Wirksam wird die Aufhebung einer Selbstsperre erst eine Woche nach ihrer Eintragung, bei einer Fremdsperre nach einem Monat.

Wer nach einer OASIS-Sperre sucht, will meist wissen, wie er sie wieder loswird. Diese Seite beantwortet genau das: welche Fristen gelten, wo der Antrag gestellt wird und wann die Aufhebung tatsächlich greift. Sie beantwortet aber auch die Frage, die in keinem Formular steht, nämlich ob die Aufhebung gerade der richtige Schritt ist. Beides gehört zusammen, denn eine Sperre wurde irgendwann aus einem Grund eingetragen.

Warum eine Sperre nicht einfach ausläuft

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Geführt wird es vom Regierungspräsidium Darmstadt, und zwar auch nach dem 1. Januar 2023, als andere Aufgaben an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übergingen. Jeder legale Anbieter in Deutschland muss vor dem Spiel abfragen, ob eine Person gesperrt ist: Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche und alle erlaubten Online-Angebote.

Der wichtigste Punkt wird oft übersehen: Die Dauer, die Sie bei der Sperre gewählt haben, ist eine Mindestdauer, kein Enddatum. Das Regierungspräsidium schreibt dazu unmissverständlich: Wird kein Antrag auf Aufhebung gestellt, endet die Spielersperre nicht.

Art der SperreMindestdauerAufhebung frühestens beantragenWirksam nach Eintragung der Aufhebung
Selbstsperre, Regelfall1 Jahrnach 1 Jahr1 Woche
Selbstsperre mit eigener Dauerfrei gewählt, mindestens 3 Monatenach der gewählten Dauer1 Woche
Fremdsperre1 Jahrnach 1 Jahr1 Monat
24-Stunden-Sperre (Panik-Button)24 Stundenkein Antrag nötigendet von selbst
Quellen: Regierungspräsidium Darmstadt, Fragen und Antworten zu OASIS; Zwischenbericht der Länder zur Evaluation des GlüStV 2021 (Stand 31. Januar 2024), Abschnitt 2.6, zu § 8b Abs. 3.
Ablaufdiagramm in fünf Schritten: Mindestdauer von einem Jahr oder drei Monaten, schriftlicher Antrag, Eintragung, eine Woche Wartezeit (Fremdsperre ein Monat), dann wieder Zugang.
Der Weg aus einer Selbstsperre: Mindestdauer, dann Antrag, dann eine Woche Wartezeit ab der Eintragung

Ein Beispiel: Wer sich am 1. März für drei Monate selbst gesperrt hat, kann die Aufhebung ab dem 1. Juni beantragen. Ein Antrag im Mai wäre unwirksam und müsste nach Ablauf der drei Monate neu gestellt werden. Nach der Eintragung der Aufhebung dauert es noch eine Woche, bis legale Anbieter wieder Zugang gewähren. Die Woche ist gewollt: Sie soll Zeit geben, sich der Folgen bewusst zu werden. Bei einer Fremdsperre ist die Frist ein Monat, damit die Person, die die Sperre beantragt hat, einen neuen Antrag stellen kann.

Beantragt man eine kürzere Selbstsperre als drei Monate, etwa zwei Monate, nimmt OASIS den Antrag an und setzt die Dauer auf die gesetzlichen drei Monate hoch. Ein Nachweis, dass keine Spielsucht mehr besteht, ist für die Aufhebung seit dem GlüStV 2021 nicht mehr nötig.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Mindestdauer prüfen. Wer nicht mehr weiß, wann und von wem die Sperre eingetragen wurde, kann beim Regierungspräsidium eine Sperrauskunft beantragen. Sie zeigt, ob eine Sperre besteht und wer sie eingetragen hat.
  2. Den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Zuständig ist immer das Regierungspräsidium, auch wenn die Sperre damals in einer Spielhalle oder bei einem Online-Anbieter eingetragen wurde. Dafür gibt es ein Online-Formular "Aufheben einer Spielersperre".
  3. Selbst beantragen. Die Aufhebung verlangt immer einen schriftlichen Antrag der gesperrten Person. Angehörige oder Anbieter können sie nicht für Sie beantragen.
  4. Mit der Benachrichtigung rechnen. Bei einer Selbstsperre informiert das Regierungspräsidium Sie über die Aufhebung. Bei einer Fremdsperre werden zusätzlich der Anbieter oder die Angehörigen informiert, die die Sperre veranlasst haben, damit sie gegebenenfalls erneut eine Sperre beantragen können.
  5. Die Wartefrist abwarten. Eine Woche bei der Selbstsperre, ein Monat bei der Fremdsperre, jeweils ab der Eintragung der Aufhebung.

Eine offizielle Bearbeitungszeit für den Antrag nennt das Regierungspräsidium nicht. Für Fragen gibt es die Adresse [email protected] und das Servicetelefon +49 6151 12 8611, erreichbar mittwochs von 9:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags von 13 bis 15 Uhr.

Zwei Dinge, die oft gefragt werden, lassen sich klar beantworten. Die Daten aus OASIS werden nicht an Auskunfteien wie die Schufa weitergegeben. Und eine Löschung der Sperre über das Datenschutzrecht ist nicht möglich; nach der Aufhebung sind die Daten für Anbieter nicht mehr sichtbar und werden sechs Jahre später gelöscht.

Was die Zahlen über Sperren zeigen

Der Zwischenbericht der Länder zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags enthält die bisher genauesten öffentlichen Zahlen zu OASIS. Am 1. Juli 2021, zum Start des neuen Staatsvertrags, waren 84.127 Sperren eingetragen. Am 30. November 2023 waren es 238.069, fast dreimal so viele. Mehr als neun von zehn sind Selbstsperren.

StichtagSperren gesamtSelbstsperrenFremdsperren
1. Juli 202184.12776.2647.863
30. November 2023238.069228.7389.331
Säulendiagramm der OASIS-Sperren: am 1. Juli 2021 76.264 Selbst- und 7.863 Fremdsperren, am 30. November 2023 228.738 Selbst- und 9.331 Fremdsperren.
Sperren in OASIS am 1. Juli 2021 und am 30. November 2023: Grün sind Selbstsperren, Blau Fremdsperren

Aufschlussreicher ist die Aufteilung der Selbstsperren. Von den 228.738 Selbstsperren im November 2023 waren 143.413 unbefristet und 85.325 befristet. Die Mehrheit der Menschen, die sich selbst sperren, hat sich also bewusst gegen ein festes Ende entschieden. Im gleichen Zeitraum, von Anfang 2022 bis November 2023, wurden 33.366 Sperren wieder aufgehoben.

Säulendiagramm der Selbstsperren im November 2023: 143.413 unbefristet und 85.325 befristet, daneben 33.366 von 2022 bis November 2023 aufgehobene Sperren.
Selbstsperren im November 2023: unbefristet (grün) und befristet (blau); rechts die von 2022 bis November 2023 aufgehobenen Sperren

Was die Zahlen nicht zeigen: wie es den Menschen nach einer Aufhebung geht. OASIS erfasst weder, wer danach wieder Probleme bekommt, noch wer sich erneut sperrt. Aus dem Anstieg lässt sich deshalb vor allem ablesen, dass das System genutzt wird, seit Spielhallen und Online-Angebote angeschlossen sind; der Bericht nennt Spielhallen und Online-Sportwetten als die Bereiche mit dem größten Zuwachs.

Quelle: Zwischenbericht der Länder zur Evaluation gemäß § 32 GlüStV 2021, Stand 31. Januar 2024, Abschnitt 2.6.2 und Tabelle 4 (Daten des Regierungspräsidiums Darmstadt).

Bevor Sie den Antrag stellen

Niemand muss begründen, warum er eine Sperre aufheben will, und das Regierungspräsidium prüft es auch nicht. Gerade deshalb lohnt es sich, die Frage für sich selbst zu beantworten. Ein paar ehrliche Prüffragen:

  • Warum habe ich mich damals gesperrt, und hat sich an diesem Grund wirklich etwas geändert?
  • Will ich wieder spielen, weil ich Lust darauf habe, oder weil ich Verluste zurückholen möchte?
  • Wie viel Geld würde ich pro Monat höchstens einsetzen, und würde ich diese Grenze auch an einem schlechten Tag halten?
  • Wüsste ein Mensch, dem ich vertraue, von meinem Antrag, und was würde er dazu sagen?

Wer bei einer dieser Fragen zögert, muss nicht allein entscheiden. Die Telefonberatung zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist unter 0800 1 37 27 00 kostenlos erreichbar, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Was es sonst an Hilfe gibt und woran man eine Glücksspielstörung erkennt, haben wir auf der Seite zu Spielsucht: Anzeichen und Hilfe zusammengestellt.

Wenn Sie nach der Aufhebung wieder spielen

Die Aufhebung bedeutet nicht, dass alle Schutzmechanismen wegfallen. Bei legalen Online-Anbietern setzen Sie bei der Registrierung ein monatliches Einzahlungslimit über alle Anbieter hinweg, das in der Regel höchstens 1.000 Euro beträgt. Sie können es jederzeit senken, und die Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung wird dagegen erst nach sieben Tagen wirksam. Außerdem muss jedes erlaubte Online-Angebot einen deutlich sichtbaren Panik-Button zeigen, der Sie ohne Rückfrage für 24 Stunden sperrt.

Und falls sich die alten Muster wieder zeigen: Eine neue Selbstsperre ist jederzeit möglich, direkt beim Anbieter oder online beim Regierungspräsidium, auf Wunsch wieder mit einer Mindestdauer von nur drei Monaten.

OASIS und Anbieter ohne deutsche Erlaubnis

OASIS wirkt nur bei Anbietern, die in Deutschland erlaubt sind. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis fragen die Sperrdatei nicht ab, und manche werben genau damit. Was dort fehlt: kein anbieterübergreifendes Limit, keine zentrale Sperre und keine deutsche Aufsicht, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Für jemanden, der sich gesperrt hat, weil das Spielen zu viel wurde, ist das der entscheidende Punkt: Ein Anbieter, der OASIS nicht abfragt, nimmt genau den Schutz weg, für den die Sperre eingetragen wurde.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine OASIS-Sperre aufzuheben?
Eine offizielle Bearbeitungszeit nennt das Regierungspräsidium Darmstadt nicht. Fest steht die gesetzliche Wartefrist: Die Aufhebung einer Selbstsperre wird eine Woche nach ihrer Eintragung wirksam, die einer Fremdsperre nach einem Monat.
Wo finde ich das Formular für die Aufhebung?
Auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Spielersperrsystem OASIS. Dort gibt es das Online-Formular zum Aufheben einer Spielersperre, außerdem Formulare für die Sperrauskunft und für neue Sperren.
Kann ich meine Sperre vor Ablauf der Mindestdauer aufheben lassen?
Nein. Anträge vor Ablauf der Mindestdauer sind unwirksam und müssen nach Ablauf neu gestellt werden. Bei einer Fremdsperre beträgt die Mindestdauer immer ein Jahr.
Endet meine Sperre automatisch, wenn die Zeit abgelaufen ist?
Nein. Jede Selbst- oder Fremdsperre bleibt bestehen, bis die gesperrte Person schriftlich die Aufhebung beantragt. Nur die 24-Stunden-Sperre über den Panik-Button endet von selbst.
Muss ich nachweisen, dass ich nicht mehr spielsüchtig bin?
Nein. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird die Sperre auf Antrag aufgehoben, ohne dass ein solcher Nachweis verlangt wird.
Wie erfahre ich, ob ich in OASIS gesperrt bin?
Mit einem Antrag auf Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Sie erfahren dann, ob eine Sperre besteht und wer sie eingetragen hat.
Gilt die OASIS-Sperre auch bei ausländischen Online-Casinos?
Nein, OASIS wird nur von Anbietern abgefragt, die in Deutschland erlaubt sind. Bei Anbietern mit ausländischer Lizenz fehlen Sperre und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit.

Informationen geprüft am 23. September 2026 beim Regierungspräsidium Darmstadt, bei der GGL und im Zwischenbericht der Länder zur Evaluation des GlüStV 2021. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Kostenlose Hilfe bei Glücksspielproblemen: BIÖG-Telefonberatung 0800 1 37 27 00.